Ein einsatzfähiges e-Voting Modell für die Schweiz, das die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen direkt von zu Hause aus ermöglicht und erleichtert. Neue Bevölkerungsschichten werden so für eine Beteiligung an der politischen Meinungsbildung motiviert.
Done.
Das Pilotprojekt von Unisys für den Kanton Zürich nimmt eine zentrale Rolle für die Zukunft des e-Voting in der Schweiz ein. Es berücksichtigt die dezentralen Strukturen der meisten Kantone und kann so als Modell für die gesamte Eidgenossenschaft dienen. Im Kanton Zürich wird nicht nur das Wählen und Abstimmen via Internet möglich sein, auch die Variante Handy/SMS wird eingerichtet und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
Die Technologie ist nur eines unter den vielen Elementen, die notwendig sind, um das Projekt e-Voting erfolgreich zu implementieren. Doch auch in diesem Bereich ist die Lösung von Unisys zukunftsweisend. Der Kanton Zürich und Unisys ermöglichen die elektronische Stimmabgabe per SMS. Einfach zu bedienen und trotzdem sicher dank einer personalisierten, individuellen Codetabelle — zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Handyerprobten Generation der Jungwählerinnen und Jungwähler. Die Architektur des e-Voting Modells für den Kanton Zürich erlaubt auch jederzeit eine Ausweitung auf das interaktive Fernsehen und zukünftige Endgeräte.
Bei der Gestaltung der e-Voting-Lösung für den Kanton Zürich müssen unterschiedlichste Anforderungen erfüllt werden. Zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse der Stimmbürgerinnen und -bürger, der Gemeinden, der Organe in den Gemeinden und der Informatik-Dienstleister. Vor allem gilt es, die geforderte Sicherheit zu gewährleisten. Die Lösung von Unisys bringt all diese verschiedenen Ansprüche unter einen Hut.
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Stimmgabe im Internet, über das Handy, Briefwahl oder der Gang ins Wahllokal: e-Voting bringt mehr Möglichkeiten ohne zusätzliche Pflichten oder Kontrollen. Die Sicherheit, die Anonymität und das Stimmgeheimnis sind gewährleistet.
Gemeinden
Besseres Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Sämtliche in den Gemeinden verwendeten Informatik-Systeme lassen sich in das e-Voting System integrieren. Und: Die Gemeinden müssen ihre Prozesse nur wenig anpassen.
Vertraulichkeit
Passwörter und Zugangscodes sind streng vertrau lich. Deshalb gelten beim Druck der Stimmrechtsausweise sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Gedruckt wird deshalb in drei vom Kanton zertifizierten Druckereien.
Sicherheit
Sichere Server und sichere Software sind essenziell für das e-Voting und werden deshalb in einer Sicherheitsumgebung eingesetzt. Sicher heit beginnt aber schon im Software Design, zum Beispiel bezüglich der Logging-Mechanismen oder der Möglichkeiten zum direkten Systemaufruf. Grundsätzlich erfüllt das e-Voting System des Kantons Zürich alle entsprechenden Auflagen der Verordnung des Bundes über die politischen Rechte.
Susanne Sorg-Keller, Chefin Kommunikationsabteilung des Regierungsrats, «InfoWeek» vom 16.10.2003
Der Kanton Zürich verfügt über kein zentrales Stimmregister. Für das e-Voting wird daher vor jedem Urnengang die Stimmregister der Gemeinden zusammengezogen. Dieses virtuelle Stimmregister dient zur
Die Einrichtung des Stimmregisters wird entweder vom kantonalen Wahladministrator ausgelöst oder die Gemeinde exportiert direkt ihre Stimmregisterdaten ins e-Voting System. Dabei durchlaufen die (unterschiedlichen) Daten der Gemeindestimmregister einen Feldmapping-Prozess. Unisys hat die verschiedenen Übernahmeverfahren geprüft und verifiziert. Gleichzeitig werden auch die Daten der Auslandschweizer übernommen. Der Aufbau des virtuellen Stimmregisters wird vom kantonalen Wahladministrator laufend geprüft. Auch kommunale Verantwortliche haben die Möglichkeit, on-line den Status der Übernahme zu kontrollieren. Nach dem Urnengang werden die Stimmregisterdaten wieder gelöscht.
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Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten User-ID, PIN und Codetabellen für die elektronische Stimmabgabe auf ihrem Stimmrechtsausweis. Um einen Missbrauch zu verhindern, kann das Votum grafisch geprüft und vor der definitiven Stimmabgabe muss das Geburtsdatum eingegeben werden. Nach der elektronischen Stimmabgabe erhält der Stimmende eine Rückmeldung seiner Gemeinde als Bestätigung der richtigen Stimmabgabe. So kann er sicher sein, dass sein Votum gezählt wird. Der PIN wird zusätzlich mit einem Siegel gesichert, das nur für die elektronische Stimmabgabe gebrochen werden darf. Ungebrochene Siegel ermöglichen eine unkomplizierte traditionelle Kontrolle bei der Stimmabgabe. Eine doppelte Stimmabgabe – durch ein gebrochenes Siegel – lässt sich durch die Kontrolle vor Ort verhindern.
Susanne Sorg-Keller, Chefin Kommunikationsabteilung des Regierungsrats, «InfoWeek» vom 16.10.2003
Unisys hat vom Kanton Zürich im Oktober 2003 den Zuschlag für das Pilotprojekt e-Voting für Wahlen und Abstimmungen auf elektronischer Basis erhalten. Gemäss Susanne Sorg-Keller, Chefin der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates, war das Sicherheitskonzept bei Unisys das Beste. Zum zweiten konnte Unisys eine optimale Lösung für die Stimmregister offerieren. Die Direktion der Justiz und des Inneren des Kanton Zürich teilte mit, das Pilotprojekt solle für die Schweiz die Machbarkeit der Stimmabgabe bei Volkswahlen und Volksabstimmungen auf dem elektronischen Weg zeigen. Insbesondere erhoffe man sich, auch junge Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur vermehrten Teilnahme an politischen Entscheidungen ermuntern zu können. Im Rahmen des Projekts ist vorgesehen, die nächsten Studierendenratswahlen von rund 20'000 Studierenden der Universität Zürich mit der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe durchzuführen.